Sie haben ein Kundenfahrzeug (zugelassen mit einem schwarzen Kennzeichen) in Werkstattobhut. Manch ein Inhaber einer Kfz-Werkstatt stellt sich die Frage, ob er sein rotes Kennzeichen über das amtliche schwarze Kennzeichen eines Kundenfahrzeugs hängen darf, wenn er mit dem Kundenfahrzeug eine Probefahrt machen möchte. Hintergrund dieser Überlegung ist, daß der Werkstatt-Inhaber Probefahrten mit den Kundenfahrzeugen über eine Versicherung absichern möchte, falls er mit dem Kundenfahrzeug bei einer Probefahrt einen Unfall erleidet. Leider gelingt ihm dies nicht, indem er das rote Kennzeichen über ein schwarzes Kennzeichen hängt. Denn das rote Kennzeichen versichert grundsätzlich nur Kraftfahrzeuge, die nicht zugelassen sind.