Darf ich mein rotes Kennzeichen über ein schwarzes Kennzeichen hängen?

Darf ich mein rotes Kennzeichen über ein schwarzes Kennzeichen hängen?

Sie haben ein Kundenfahrzeug (zugelassen mit einem schwarzen Kennzeichen) in Werkstattobhut. Manch ein Inhaber einer Kfz-Werkstatt stellt sich die Frage, ob er sein rotes Kennzeichen über das amtliche schwarze Kennzeichen eines Kundenfahrzeugs hängen darf, wenn er mit dem Kundenfahrzeug eine Probefahrt machen möchte. Hintergrund dieser Überlegung ist, daß der Werkstatt-Inhaber Probefahrten mit den Kundenfahrzeugen über eine Versicherung absichern möchte, falls er mit dem Kundenfahrzeug bei einer Probefahrt einen Unfall erleidet. Leider gelingt ihm dies nicht, indem er das rote Kennzeichen über ein schwarzes Kennzeichen hängt. Denn das rote Kennzeichen versichert grundsätzlich nur Kraftfahrzeuge, die nicht zugelassen sind.

Kundenfahrzeuge in Werkstattobhut

Sehen Sie in Ihre Versicherungsbedingungen. In den Sonderbedingungen zur Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung für Kfz-Handel und -Handwerk (Unverbindliche Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft) steht beispielsweise, daß folgende Fahrzeuge (mit dem roten Kennzeichen) versichert sind: „Alle versicherungspflichtigen, nicht zugelassenen Fahrzeuge, …“

(Kunden-)Fahrzeuge mit einem amtlichen schwarzen Kennzeichen sind bereits zugelassen (und versichert)

Der Werkstatt-Inhaber muß, wenn er Kundenfahrzeuge in Werkstattobhut versichern möchte, eine Handel- und Handwerk-Versicherung abschließen und das Risiko „Werkstattobhut“ oder „Obhut von Kundenfahrzeugen“ (am besten mit Vollkaskoschutz) versichern. Lassen Sie sich ein individuelles Angbeot über eine Handel- und Handwerk-Versicherung und das Risiko Werkstattobhut berechnen.

Mehr Informationen über eine Kfz-Handel- und -Handwerk-Versicherung, der Absicherung von Kundenfahrzeugen und der Absicherung von Handelsfahrzeugen finden Sie unter www.handel-handwerk-versicherung.de

Stand: 11.05.2020 | Haben Sie Fragen, die wir Ihnen beantworten können? Schreiben Sie uns eine Email.
Mehr Informationen zu roten Kennzeichen finden Sie hier bei Fragen & Antworten