Was kostet ein rotes Händlerkennzeichen?

Versicherungsschutz

Ein rotes Händlerkennzeichen ist günstig; Versicherungsschutz gibt es hier schon ab 495,- Euro im Jahr inklusive Versicherungssteuer.

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit Deckung 100 Mio. Euro pauschal, max. 8 Mio. Euro je geschädigte Person (inklusive eines zusätzlichen Verkehrs-Rechtsschutz-Vertrages für Fahrzeuge mit roten Kennzeichen, 150 Euro Selbstbehalt) kostet insgesamt 495,- Euro im Jahr inklusive Versicherungssteuer.

Eine Kfz-Haftpflichtund Teilkaskoversicherung mit 150 Euro Selbstbehalt / 500 Euro Selbstbehalt bei Hagel (inklusive eines Verkehrs-Rechtsschutz-Vertrages für Fahrzeuge mit roten Kennzeichen, 150 Euro Selbstbehalt) kostet 898,- Euro / Jahr inklusive Versicherungssteuer.

Eine Kfz-Haftpflicht-, Vollkaskoversicherung mit 500 Euro Selbstbehalt inkl. Teilkaskoversicherung mit 150 Euro Selbstbehalt / 500 Euro Selbstbehalt bei Hagel (inklusive eines Verkehrs-Rechtsschutz-Vertrages für Fahrzeuge mit roten Kennzeichen, 150 Euro Selbstbehalt) kostet nur 1.383,- Euro / Jahr inklusive Versicherungssteuer.

Die Prämie kann sich – je nach Risiko – erhöhen.

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Bitte beachten Sie die jeweils gültigen Versicherungsprämien auf unserem Formular zur Beantragung eines Angebots für Versicherungsschutz. Gerne können Sie aktuelle Versicherungsprämien erfragen unter der Telefonnummer 06403 60999-0.

Gebühren für ein rotes Händlerkennzeichen

Die Höhe der Gebühren für die Beantragung eines Händlerkennzeichens erfragen Sie bitte bei Ihrer örtlichen Zulassungsstelle. Die Gebühren werden nach Verwaltungsaufwand erhoben. Laut der Gebührenordnung (Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, GebOSt in der Fassung vom 19.12.2016) kann eine Entscheidung über die Zuteilung von roten Kennzeichen zwischen 25,60 Euro bis 205,00 Euro kosten.

Kfz-Steuer für ein rotes Händlerkennzeichen

Die Kfz-Steuer für ein rotes Händlerkennzeichen beträgt pauschal jährlich 46,02 Euro für Krafträder und 191,73 Euro für alle übrigen Kraftfahrzeuge. Ob sich die die Kfz-Steuer ändern wird, erfragen Sie bitte bei Ihrem örtlich zuständigen Finanzamt.

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